Ich hätte folgende Frage. In Österreich wird am 01.03.2022 das neue Gesetz für die Versteuerung der Kryptowährungen, laut der Zeitung der Standard, in Kraft treten. Hier wird auch rückwirkend ab 01.03.2021 die Steuer fällig. Nun meine Frage werden sie diese Gegebenheiten übernehmen? Wenn nicht dann bringt mir in Zukunft leider ihr Steuertool nichts mehr.
Vielleicht könnten sie dazu einen kurzen Überblick geben.
in Österreich ändert sich in der Besteuerung von Kryptowährungen tatsächlich so einiges und hat viele überrascht. Wir werden das in Zukunft berücksichtigen und und werden versuchen dies entsprechend anzupassen. Es wird die Übergangsphase vom 01.03.21 - 01.03.22 geben, sodass je nach Anschaffung teilweise die Behaltfrist oder die 27,5% KESt anzusetzen ist. Wir haben das auf jeden Fall auf der Agenda und werden euch informieren, sobald es etwas Neues dazu gibt.
Es wird aller Voraussicht nicht per individuellem Antrag möglich sein, dass die neue Besteuerung bereits ab 01.01.2022 gilt und nicht erst ab 01.03.2022 (Quelle: TPA Horvath).
Ich werde diesen Antrag für mich voraussichtlich stellen und wollte vorab gerne wissen, ob ich mit einer korrekten Erfassung in Accointing rechnen darf.
Wir haben auch von der Möglichkeit gehört, die Pauschalbesteurung von 27,5 KESt schon fürher anwenden zu können. Wir weden schauen, ob wir das implemetieren können und halten euch auf dem Laufenden.
Gibt es hier schon etwas neues? Untereinander darf man ja jetzt die Kryptos tauschen wie man will, die Steuer wird ja erst bei Auszahlung fällig und wie verhält es sich mit den Kryptos die vor Februar 2021 gekauft wurden. Diese dürfen ja steuerfrei veräußert werden.
Wäre toll wenn sie das mal eine Info dazu geben können.